Reiserecht
Bei vielen Aktivitäten der Kirchengemeinden – von der Konfirmanden- bis zur Seniorenfreizeit – sind Reiserecht, steuerliche Regelungen und vieles mehr zu beachten. Für die haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind die entsprechenden Gesetze nur mit großem Aufwand zu recherchieren und richtig anzuwenden.Der Fachbereich „Kirche in Freizeit und Tourismus“ wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat beauftragt, Sie bei den entsprechenden Fragestellungen zu unterstützen. Hierzu wurde unter anderem ein Kooperationsvertrag mit einem erfahrenen Reiserechtler mit Sitz in Stuttgart abgeschlossen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass seitens der Missionarischen Dienste / Fachbereich „Kirche in Freizeit und Tourismus“ keine Rechtsberatung erfolgen kann.
In diesem Zusammenhang dürfen wir auf unsere CD-Rom mit allgemeinen Informationen zum Reiserecht hinweisen. Diese enthält wichtige Formulare und Formvorschriften.
Die CD-Rom kann für 30 Euro (inkl. Versandkosten) in unserem
Shop bestellt werden.Ergänzender Hinweis: Sofern Ihre Evangelische Kirchengemeinde / Ihr Evangelisches Jugendwerk spezielle Jugendreiseprogramme durchführt, wenden Sie sich bitte direkt an das
Evangelische Jugendwerk in Württemberg
Herrn Wolfgang Wilka, Telefon (0711) 9 78-2 84
Für den betroffenen und interessierten Mitarbeiterkreis führt der Evangelische Gemeindedienst auch qualifizierte Tagesseminare durch.
Kontakt und weitere Informationen: Klaus W. Meilick.



