Reiserecht
Bei vielen Aktivitäten der Kirchengemeinden – von der Konfirmanden- bis zur Seniorenfreizeit – sind Reiserecht, steuerliche Regelungen und vieles mehr zu beachten. Für die haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind die entsprechenden Gesetze nur mit großem Aufwand zu recherchieren und richtig anzuwenden.
Der Fachbereich „Kirche in Freizeit und Tourismus“ wurde vom Evangelischen Oberkirchenrat beauftragt, Sie bei den entsprechenden Fragestellungen zu unterstützen. Hierzu wurde unter anderem ein Kooperationsvertrag mit einem erfahrenen Reiserechtler mit Sitz in Stuttgart abgeschlossen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass seitens des Fachbereich „Kirche in Freizeit und Tourismus“ keine Rechtsberatung erfolgen kann.
In diesem Zusammenhang dürfen wir auf unsere CD-Rom mit allgemeinen Informationen zum Reiserecht hinweisen. Diese enthält wichtige Formulare und Formvorschriften.
Die CD-Rom kann für 30 Euro (inkl. Versandkosten) in unserem Shop bestellt werden.
Für den betroffenen und interessierten Mitarbeiterkreis führt der Fachbereich "Kirche in Freizeit und Tourismus" auch qualifizierte Tagesseminare durch.
Kontakt und weitere Informationen:
Zur Zeit ist unsere Servicestelle für Reiserecht nicht besetzt.
Bei Fragen zum Reiserecht und zu Jugendreisen und Jugendfreizeiten wenden Sie sich bitte direkt an das
Evangelische Jugendwerk in Württemberg
Herrn Alexander Strobel - Teamleiter Praxis
Versicherungen / Recht / Zuschüsse / IT / Projektleitung
Haeberlinstraße 1-3
70563 Stuttgart
Telefon: 0711 / 97 81 - 285
Fax: 0711 / 9781-30